Wartezeiten
Wie lange muss ich warten, bis ich nach Versicherungsbeginn Leistungen erhalten kann?
Nach Ihrem Wechsel können Sie in der Regel sofort Leistungen Ihrer Privaten Krankenversicherung beziehen. Zwar gibt es in den meisten PKV-Tarifen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten – und für Entbindung, Krankentagegeld, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es 8 Monate.
Allerdings: Da die vorherige Versicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet wird, kommen diese Wartezeiten so gut wie nie zum Tragen.