Fristen
Welche Fristen gelten für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung?
Sie können jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln. Ihr Beitrag ist umso geringer, je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind. Ein frühzeitiger Abschluss lohnt sich also.
Achtung: Angehende Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen haben über die sogenannte Öffnungsaktion einen erleichterten Zugang die Private Krankenversicherung. Sie müssen dafür jedoch eine Frist von sechs Monaten beachten. Sie läuft ab dem Tag der erstmaligen Verbeamtung.
-> Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter