Was bedeutet Beihilfe?
Was ist eigentlich Beihilfe?
Wenn Sie als Beamtin oder Beamter krank werden, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Wie hoch sie ist, hängt z.B. davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten. In den meisten Fällen haben Staatsbedienstete allerdings Anspruch auf mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Pensionären sind es sogar 70 Prozent. Die dann noch offenen Kosten können Sie über eine Private Krankenversicherung passgenau absichern.
Und: Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner und -partnerin sowie eigene bzw. adoptierte Kinder können Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80 Prozent.