Wegfall der Beihilfe
Was mache ich, wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide?
Wenn Sie später einmal in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder sich selbstständig machen sollten – kein Problem. Sie können in diesem Fall Ihren privaten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung problemlos aufstocken, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist notwendig, da Sie als Nicht-Beamter keine Beihilfe mehr erhalten.
Aber: Falls Sie im Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro brutto/Jahr) verdienen, müssen Sie in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit einer sogenannten Anwartschaft können Sie später wieder zu Ihren alten Konditionen in die Private Krankenversicherung wechseln, sobald Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.