Freie Heilfürsorge
Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter freie Heilfürsorge?
Staatsbedienstete mit gefährlichen Aufgaben (z.B. Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte) erhalten in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge. Das bedeutet: Der Staat übernimmt die gesamten Krankheitskosten, so dass Betroffene lediglich eine Private Pflegeversicherung abschließen müssen. Partnerinnen und Partner sowie Kinder des sogenannten Heilfürsorgeberechtigten erwerben jedoch einen Beihilfeanspruch und können sich über eine Private Krankenversicherung kostengünstig absichern.
Achtung: Im Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Pensionäre erhalten Beihilfe und benötigen dann zusätzlich eine private Krankenversicherung. Um dann bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Sie schon zu Beginn ihrer Dienstzeit eine sogenannte Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung abschließen.