Sonderfall pauschale Beihilfe
In einigen Bundesländern haben frisch verbeamtete Staatsbedienstete die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe als Beitragszuschuss zur GKV zu wählen.
Aber Achtung:
Mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe würden Sie auf zahlreiche Vorteile verzichten, die Ihre Kolleginnen und Kollegen mit der klassischen Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben. Wichtig ist hier insbesondere der Anspruch auf einen flexiblen und umfassenden Versicherungsschutz.
Eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und bedeutet, dass GKV-versicherte Beamtinnen und Beamte diesen Zuschuss beim Wechsel zum Bund oder in ein anderes Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet, verlieren. Den GKV-Beitrag müssen sie dann alleine zahlen. Der erleichterte PKV-Zugang für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion ist dann in der Regel nicht mehr möglich.