Öffnungsaktion

Kann ich mich mit
Vorerkrankungen versichern?

Grundsätzlich können Sie auch dann einen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in Ergänzung zu Ihrer Beihilfe wählen, wenn Sie eine Vorerkrankung oder Behinderung haben. Diese klassische Kombination aus Beihilfe und PKV spart in der Regel Kosten – und gewährt einen lebenslangen Versicherungsschutz. Auch dann, wenn sich der Beihilfesatz einmal ändert.

Zudem gilt:

Wenn Sie Vorerkrankungen oder eine Behinderung haben und bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert waren, können Sie jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.

Problemlose Aufnahme

Innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung haben Sie sowie Ihre Angehörigen grundsätzlich einen einfachen, erleichterten Zugang zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Die sogenannte Öffnungsaktion – oder auch Öffnungsklausel – garantiert die Aufnahme, und zwar unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Dauerhafte Leistungsgarantie

Sie müssen dabei keine Leistungsausschlüsse fürchten. Zudem sind sogenannte Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent begrenzt. Damit sind individuelle Zusatzkosten gemeint, die bei schwereren gesundheitlichen Vorbelastungen auf den Beitrag erhoben werden.

Da die Krankenversicherungen teils unterschiedliche Leistungen anbieten, insbesondere im Leistungsbereich der Heil- und Hilfsmittel, ist ein Angebotsvergleich sinnvoll. Achten Sie zum Beispiel auf einen sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog, da sich nur bei diesem die Versorgungsleistungen entsprechend dem medizinischen Fortschritt anpassen.

Familie mitversichern

Ihre Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner mit Vorerkrankungen oder Behinderungen können sich grundsätzlich ebenfalls im Rahmen der Öffnungsaktion privat versichern. Auch sie müssen nur einen kleinen Versicherungsbetrag selbst zahlen, wenn sie einen Anspruch auf Beihilfe haben. Sie dürfen allerdings nicht gesetzlich pflichtversichert sein und über kein oder wenig eigenes Einkommen verfügen. Dies gilt auch für Kinder, die über einen gesetzlich pflichtversicherten Elternteil versichert sind oder über einen freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil, der ebenfalls gleichzeitig in die Private Krankenversicherung wechselt.

Ausführliche Informationen zum Thema Absicherung von Familien, Partnerinnen, Partnern und Kindern von Beamten finden Sie auf dem PKV-Verbraucherportal

Detaillierte Informationen zum Thema Beihilfe und Ihrer Beihilfeberechtigung bekommen Sie bei Ihrer jeweils zuständige Beihilfestelle. An wen Sie sich wenden können, erfahren Sie direkt über Ihren Dienstherrn oder unter Bundesverwaltungsamt/Beihilfestellen

Wie gehe ich vor, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Öffnungsaktion nutzen sollte?

Bevor Sie einen offiziellen Antrag auf Versicherung stellen, sollten Sie zunächst bei unterschiedlichen Unternehmen eine unverbindliche Anfrage stellen. Diese muss als solche gekennzeichnet sein. So können Sie herausbekommen, welches Unternehmen die besten Konditionen für Sie bietet. Erst, wenn Sie Ihren Wunschtarif gefunden haben, sollten Sie einen formellen Aufnahmeantrag mit Hinweis auf die Öffnungsaktion auf Aufnahme stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den Bedingungen der Öffnungsaktion zu versichern.

Ich bin kein Beamtenanwärter mehr, vorerkrankt, würde mich aber trotzdem gerne privat versichern.

Sie haben Vorerkrankungen oder eine Behinderung und waren bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert? Dann können Sie jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.

Welche Privaten Krankenversicherungen bieten mir eine Aufnahme über die Öffnungsaktion an?

16 PKV-Unternehmen nehmen an der sogenannten Öffnungsaktion teil. Hier gelangen Sie zur Übersicht der Versicherer inklusive Ansprechpartner.

 

Alle Fakten detailliert zusammengefasst finden Sie in unserer Broschüre.

pdb+file+content+v0000+broschuere-oeffnungsaktion.pdf
 

Broschüre Öffnungsaktion

Die Private Krankenversicherung steht allen Neubeamten und ihren Familienangehörigen offen - auch bei bestehenden Vorerkrankungen oder Behinderungen. Das garantiert die Öffnungsaktion. Alle Informationen zu diesem Angebot finden Sie in dieser Broschüre.

 

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